Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Der Bauinspektor Hagemann GmbH
Schnellerstraße 60, 12439 Berlin, Deutschland
Stand: 23.10.2025
I. Allgemeines
- Alle Angebote sind freibleibend; eine Bindung entsteht ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und Auskünften; sie gelten auch bei laufender Geschäftsbeziehung ohne erneuten Hinweis und selbst dann, wenn Bedingungen des Auftraggebers abweichen oder widersprechen. Vorformulierten Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie schriftlich anerkennen.
- Unsere Angebote, Zeichnungen und Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; unzulässige Weitergabe löst Schadensersatzansprüche aus.
- Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen sind Verbraucher und Unternehmer.
II. Ausführung
- Ereignisse höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streiks) berechtigen uns, Termine angemessen zu verschieben oder – wenn die Leistung unmöglich wird – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Ausführung erfolgt kapazitätsabhängig individuell vereinbart. Die Frist beginnt nicht, bevor erforderliche Unterlagen/Genehmigungen des Auftraggebers vorliegen, ein ungehinderter Arbeitsbeginn (einschließlich ggf. Strom- und Wasseranschluss) gesichert ist und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind. Verzögerungen ohne unser Verschulden führen dazu, dass der Tag der Bereit- bzw. Fertigstellung als Liefer-/Abnahmetag gilt. Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten; bei Annahmeverzug oder Pflichtverletzung können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen.
- Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen; weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach Ziffer VIII.
III. Preise
- Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Sitz Berlin. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten und wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
- Überschreitet die vereinbarte Leistungsfrist einen Monat ab Vertragsschluss, sind wir berechtigt, gemäß der am Tag der Leistung/Lieferung gültigen Preisliste abzurechnen.
IV. Abnahme und Gefahrtragung
- Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unser Werk/Lager verlässt oder unsere Arbeiten vollendet sind; bei vom Auftraggeber veranlasster Versandverzögerung mit Bereitstellung.
- Übernehmen wir den Transport, wählen wir mangels Weisung Transportmittel und -weg nach billigster und schnellster Verfrachtung; Mehrkosten aufgrund besonderer Weisung des Auftraggebers trägt dieser auch bei frachtfreier Lieferung.
- Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, berechnen wir Lagerkosten; bei Lagerung bei uns mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrags pro Monat. Bei Annahmeverzug dürfen wir auf Kosten des Auftraggebers einlagern, eine Abnahmefrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf anderweitig verfügen, sofern kein Eigentum des Auftraggebers besteht.
V. Zahlungsbedingungen
- Wir sind berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen (abweichend von § 632a BGB). Nach Aufwand/Stundenlohn abgerechnete Leistungen können wöchentlich, sonstige nach Gewerken bzw. in sich abgeschlossenen Teilen abgerechnet werden.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an: für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit mindern, dürfen wir Forderungen fällig stellen, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung/Sicherheit erbringen und nach Nachfrist zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns Eigentum und Verfügungsrecht an Liefergegenständen vor, bis sämtliche – auch zukünftige – Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig beglichen sind, auch wenn einzelne Forderungen gesondert bezahlt sind.
- Werden Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil eines Bauwerks/Grundstücks des Auftraggebers, gestattet dieser uns bei Zahlungsverzug die dem Baukörper nicht wesentlich beeinträchtigende Demontage; Kosten trägt der Auftraggeber.
- Werden von uns eingebrachte Gegenstände mit Grundstücken/anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet und entstehen hierdurch Forderungen oder (Mit-)Eigentum, tritt der Auftraggeber diese in Höhe unserer Forderung bereits jetzt an uns ab.
VII. Mängel, Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind binnen 10 Tagen nach Leistung/Lieferung schriftlich und spezifiziert zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unternehmer tragen die Beweislast für Mangel, Zeitpunkt und Rechtzeitigkeit der Rüge. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel binnen 2 Monaten ab Feststellung schriftlich anzeigen; unterbleibt dies, erlöschen die Rechte 2 Monate nach Feststellung (nicht bei Arglist); Verbraucher tragen die Beweislast für den Feststellungszeitpunkt.
- Bei berechtigter Rüge leisten wir nach Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung; ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Erfolgt Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Auftraggeber Frist setzen und nach Ablauf mindern oder zurücktreten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Zugesicherte Eigenschaften bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bezeichnung; für deren Fehlen haften wir nach Gesetz. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzhaftung besteht nur, wenn eine ausdrückliche Einstandspflicht erklärt wurde.
- Ist ein Werk mangelhaft, gelten – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung (sofern nicht unverhältnismäßig), Selbstvornahme nach Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Verjährung: bei an Unternehmer gelieferten beweglichen Sachen, die üblich für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangel verursachten, 3 Jahre; im Übrigen 1 Jahr – unbeschadet §§ 478, 479 BGB. Für Verbraucher: 5 bzw. 2 Jahre. Für werkvertragliche Leistungen: 2 Jahre (Herstellung/Wartung/Änderung/Planung/Überwachung), bei Bauwerken bzw. Planungs-/Überwachungsleistungen hierfür 5 Jahre; im Übrigen 1 Jahr.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VIII. Gebäudetrocknung, Leckageortung
- Werden wir mit Gebäudetrocknung oder Leckageortung als Dienstleistungen beauftragt und ist die Durchführung unmöglich, weil z. B. der Zugang am Termin schuldhaft nicht gewährt wird, die Leckage trotz Beachtung der anerkannten Regeln der Technik nicht auffindbar ist oder die Trocknung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, erstattet der Auftraggeber unsere Aufwendungen, sofern die Undurchführbarkeit nicht unserem Verantwortungs-/Risikobereich zuzurechnen ist.
IX. Haftung
- Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (eigene, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen) sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Gegenüber Unternehmern haften wir bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung unwesentlicher Pflichten nicht.
- Nicht gehaftet wird für nicht vorhersehbare Schäden beim Vertragsschluss, vom Auftraggeber versicherte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung sowie Schäden, die der Auftraggeber gegenüber Abnehmern zumutbar hätte beschränken können.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie nicht für uns zurechenbare Körper-/Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
- Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Berlin, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ist Berlin. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz/Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.
- Es gilt deutsches Recht.
- Bleiben einzelne Bestimmungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.

